Die kupplung besteht aus der kupplungsdruckplatte (kupplungsdeckel).
Der kupplungsscheibe und dem betätigungssystem.
Druckplatte und kupplungsscheibe sind am schwungrad des motors angebracht.
In eingekuppeltem zustand preßt die druckplatte durch die membranfeder die kupplungsscheibe gegen das schwungrad und stellt so den kraftschluß zwischen motor und getriebe her.
In der getriebeglocke befindet sich die ausrückgabel. Sie trägt das wartungsfreie ausrücklager, das beim auskuppeln gegen die kupplungsdruckplatte gedrückt wird.
Die betätigung der kupplung erfolgt bei 6-zylinder-modellen bis 8/90 und allen fahrzeugen mit 4-zylinder-motor über einen seilzug. 6-Zylinder-modelle ab 9/90 (mit 150 kw/204 ps-motor schon ab produktionsbeginn) haben ein hydraulisches betätigungssystem: an der ausrückgabel liegt der kolben des nehmerzylinders vom hydrauliksystem an. Beim niedertreten des kupplungspedals wird über eine kolbenstange im geberzylinder druck aufgebaut und über eine hydraulikleitung auf den am getriebe angeflanschten kupplungs- nehmerzylinder übertragen. Der kolben des nehmerzylinders drückt über die ausrückgabel das ausrücklager gegen die feder der druckplatte und hebt diese etwas an. Dadurch wird die kupplungsscheibe zwischen schwungrad und druckplatte frei, und der kraftschluß zwischen motor und getriebe somit aufgehoben. Das hydrauliksystem der kupplung arbeitet mit bremsflüssigkeit und wird über einen gemeinsamen ausgleichbehälter mit bremsflüssigkeit versorgt.
Wartungsarbeiten an der hinterachse
Ausgleichgetriebe prüfen
Das öl im ausgleichgetriebe der hinterachse muß nicht gewechselt
werden.
Das ausgleichgetriebe ist im rahmen der wartung alle 15000
km auf dichtheit zu kontrollieren. Dabei besonders auf ölspuren
im bereich der gelenk ...
Motorölstandskontrolle, nachfüllen von motoröl
Die bilder zeigen die kontrolle und das
nachfüllen bei einem 4-zylinder-otto-,
beim 6-zylinder-diesel- und beim 6-zylinder-
otto-motor.
Prüfung nur bei waagerecht stehendem
fahrzeug und abgestelltem, betriebswarmem
motor. Vor prüfung mindesten ...