Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine
1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan
1) Verkaufsbezeichnung
Sicherheitshinweise zur einspritzanlage
Motor nicht ohne fest angeschlossene batterie starten.
Starthilfe nur mit 12-volt-batterie und starthilfekabel geben,
keinen schnellader verwenden.
Nie bei laufendem motor die batterie vom bordnetz
trennen.
Beim schnelladen batterie vom bordnet ...
Elektrische anlage
Elektronische zündanlagen arbeiten mit
sehr hoher elektrischer spannung. Nicht
berühren, lebensgefahr.
Sicherungen
Eine defekte sicherung ist erkennbar am
durchgebrannten schmelzfaden. Sicherung
nur dann ersetzen, wenn die ursache
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